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NÜTZLICHE TIPPS
Formalitäten
Aufenthaltsgenehmigung
Jeder der in Spanien wohnen, arbeiten oder studieren möchte benötigt
eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese sollte innerhalb der ersten 15 Tage
beantragt werden. Eu-Bürger, die nur für einen begrenzten Zeitraum in
Spanien bleiben wollen, erhalten eine Aufenhaltsgenehmigung für diese
Zeit. Eu-Bürger, die für eine unbegrenzte Zeit nach Spanien kommen erhalten
die "tarjeta die residencia comunitaria", eine Aufenthaltsgenehmigung,
die alle fünf Jahre erneuert
werden muss.
Nicht
EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für
zwei Jahre oder für die Länge ihrer Arbeitserlaubnis.
Führerschein
Der Führerschein von EU-Bürgern ist in Spanien
gültig. Allerdings wird empfohlen, sich einen Scheckkartenführerschein
ausstellen zu lassen bevor man nach Spanien umzieht. Die alten
grauen Führerscheine werden in
Spanien nicht anerkannt. Personen, die aus nicht EU-Staaten einreisen,
müssen in Spanien einen Fahrprüfung ablegen.
Fahrzeugummeldung
Wer sein Fahrzeug nach Spanien importiert, muss sich bei der "Jefatura
Provincial de Trafico" anmelden und erhält eine spanische Autonummer.
Die Fahrzeugummeldung ist in Spanien mit vielen Formalitäten und Zeitaufwand verbunden. Es wird empfohlen, die Ummeldung von einem "gestor"
(Vermittler) oder von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Büro ausführen
zu lassen. (Relocationfirma).
Unterkunft
Generell ist es einfach in Spanien eine Unterkunft zu finden. Eine Ausnahme
bilden Madrid und Barcelona, hier ist
die Nachfrage höher als das Angebot. Es ist oft schwierig und kann
lange dauern, bis man das Richtige gefunden hat.
Mietvertrag
Dauer
Der Mietvertrag wird normalerweise für einen Zeitraum von einem 1 Jahr
abgeschlossen, und kann jährlich
bis zu fünf Jahren verlängert werden. Das erste Mietjahr ist normalerweise
für den Mieter binden, nach dem ersten Jahr kann der Mieter aus dem Vertrag
aussteigen, wenn er dies dem Vermieter zwei Monate vorher mitteilt (einen
Monat , wenn er das Land verläßt). Bei der jährlichen Vertragsverlängerung
innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums darf der Vermieter die Miete nur im Rahmen
des jährlichen Mietindexes anpassen.
Verpflichtungen
bezüglich der Wartung und Instandhaltung des Mietobjekts
Der
Vermieter muß das Objekt in einwandfreiem Zustand übergeben. Stellt man
innerhalb der ersten 30 Miettage einen Schaden oder Mangel fest, muß der
Vermieter diesen Schaden oder Mangel so schnell wie möglich beheben. Nach
Ablauf der 30-tägigen Frist muß der Vermieter weiterhin für Reparaturen
und Schäden am Gebäude, wie beispielsweise ein undichtes Dach, aufkommen.
Der Mieter hingegen muß Instandsetzungsarbeiten veranlassen, die aufgrund
der normalen täglichen Abnutzung erfolgt sind, dazu gehören auch Rolläden,
tropfende Hähne usw.
Bei Auszug muß der Mieter das Objekt in gutem Zustand
übergeben, daß Objekt muß nicht gestrichen werden, eine normale Abnutzung
wird hingenommen.
Jährliche
Mieterhöhung
Die
monatliche Miete wird jährlich im Rahmen des nationalen Verbraucherindex
angepaßt. Diese Zahlen werden jeden Monat veröffentlicht und die Differenz
zwischen den beiden Zahlen von einem zum nächsten Jahr steht für die Erhöhung
der monatlichen Miete. Der Mieter muß vom Vermieter mindestens einen Monat
vor der Erhöhung schriftlich über die Erhöhung informiert werden..
Zahlung
bei Abschluß des Mietvertrages
Bei Unterzeichnung des Mietvertrages werden folgende Beträge fällig:
- Die erste
Mietzahlung, oder die Miete für die restlichen Tage des laufenden Monats.
-
Eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete für unmöblierte Objekte und zwei
Monatsmieten für möblierte Objekte. Diese Kaution wird dem Mieter bei
Auszug wiedergegeben, sofern das Objekt in gutem Zustand übergeben wird
und alle Rechnungen bezahlt wurden. Der Vermieter muß die Kaution innerhalb
von 30 Tagen nach Auszug des Mieters zurückzahlen.
- Die
Maklergebühr. Das sind entweder eine Monatsmiete oder 10% der Jahresmiete
plus 16% Mehrwertsteuer.
- Ferner
kann es sein, daß geringe Verwaltungs- und Registrationsgebühren bezahlt
werden müssen, um den Mietvertrag registrieren zu lassen.
Versicherung
Der
Vermieter hat normalerweise eine Versicherung, die Feuer- oder sonstige
Schäden am Objekt abdeckt. Der Mieter muß nur sein eigenes Hab und Gut
oder das Inventar des gemieteten Hauses/Wohnung versichern. Der Vermieter
muß das Inventar nicht versichern, und demzufolge ist anzuraten, daß der
Mieter eine Versicherung
abschließt. Bei Vertragsabschluß muß dies vereinbart werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist in Spanien die I.B.I. (Impuestos de Bienes Inmuebles).
Diese Steuer wird vom Vermieter bezahlt. Laut Gesetz muß der Mieter die
jährliche Steuererhöhung zusammen mit der Mieterhöhung zahlen, doch meisten
ist die I.B.I in der Miete schon enthalten. Dem Mieter muß diese Erhöhung
durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werde. Dies sollte einen Monat
bevor die Erhöhung fällig ist geschehen.
Dieser Punkt wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vereinbart.
Banken/Zahlungswege
Banken
In Spanien findet man verschiedene Arten von Banken:
Zu den grossen Banken zählen: Banco Central Hispano, Banco Bilbao, Banco
Santander y Banco Banesto.
Sparkassen: La Caixa y La Caja de Madrid.
Was
braucht man um ein Konto in Spanien zu eröffnen?
Eine
in Spanien ansässige Person
benötigt um ein Konto zu
eröffnen: die NIE
(Nummer der Aufenthaltsgenehmigung), eine Adresse in Spanien und die Nummer
des Personalausweises.
Für nicht ansässige Personen reicht die Nummer des Personalausweises.
Zahlungswege
In
den meisten Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten
oder Barzahlung akzeptiert. Schecks werden weniger zur Zahlung
verwendet.
Steuern
Das Steuerjahr beginnt am 1sten Januar
und endet am 31sten Dezember.
Einkommensteuer
(IRPF)
Jeder
der in Spanien arbeitet muß Einkommensteuer
zahlen. Nach spanischem Gesetz muss jede Person, die mehr als 12.000
DM im Jahr Einkommen hat eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Spanien hat einen der niedrigsten Einkommensteuersätze in ganz
Europa. Allerdings kann der Prozentsatz bei sehr hohen Gehältern
auf über 50% ansteigen.
Gewerbesteuer
Firmen zahlen 35% Gewerbesteuer.
Andere
Steuern
Grundsteuer
Abfall und Abwassersteuer
Kfz-Steuer, für alle Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen, ist einmal
im Jahr zu zahlen.
Gesundheit
Jeder
der in Spanien arbeitet hat Anrecht auf
Sozialversicherung (Seguridad
social).
Mitgliedern
der Seguridad social wird ein Arzt zugewiesen. Freie Arztwahl besteht
nicht.
Um eine bessere ärztliche Versorgung zu erhalten wird empfohlen zusätzlich
eine private Krankenversicherung abzuschliessen.
Viele Medikamente sind in der Apotheke frei verkäuflich.
In grossen Städten findet man auch ausländische Ärzte.
Es besteht kein Gesundheitsabkommen zwischen den USA und
Spanien. Aus diesem Grund wird allen Amerikanern, die keinen Arbeitsvertrag
haben oder auch Studenten
empfohlen eine private Krankenversicherung abzuschliessen.
Andere
Strom
220 Volt
Adapter können für kleinere Geräte verwendet werden wenn eine andere Spannung
erforderlich ist. Es wird allerdings empfohlen neue Geräte in Spanien
zu kaufen wenn es sich um größere Maschinen wie Kühlschrank, Trockner
oder Waschmaschine handelt.
Telefon
Amerikanische Telefone können in Europa nicht benutzt werden.
TV
und VIDEOS
Bevor Sie nach Spanien umziehen stellen sie sicher, daß das gleiche System
benutzt wird. Es gibt viele verschiedene Systeme und keines ist mit dem
anderen austauschbar. Z.
B. haben Frankreich und Grossßritannien
ein anderes System als der Rest Europas.
Tiere
Tiere
können mit nach Spanien gebracht werden. Es besteht keine Quarantänepflicht.
Allerdings sollten alle notwendigen Impfungen durchgeführt sein.

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